Straßenreinigung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Straßenreinigung

Leider müssen einige Grundstückseigentümer immer wieder an ihre Pflichten erinnert werden. Deshalb hier nochmals die örtliche „Satzung zur Straßenreinigungspflicht“

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an eine öffentliche Straße angrenzen sind verpflichtet, die Straßenrinnen von Unrat, Unkraut und Bewuchs freizuhalten.

Ich bitte die Satzung zu beachten und dementsprechend zu handeln!

Den Eigentümern die dieser Pflicht ohne Aufforderung und regelmäßig nachkommen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Sollte jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkung die Straßenreinigung nicht selbst durchführen können, so bitte ich dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen damit eine Lösung gefunden werden kann.

Manfred Schneider, Ortsbürgermeister