Unkraut macht Ärger | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Unkraut macht Ärger

Witterungsbedingt gedeiht Unkraut und Disteln zurzeit prächtig. Benachbarte Grundstücke werden beim Samenflug gleich mitversorgt.

Da das Problem/Ärgernis in den Bereich des Nachbarrechts fällt bestehen seitens der Ortsgemeinde keine direkten Einflussmöglichkeiten gegen die Grundstückseigentümer.

An dieser Stelle ist auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:

Das Oberlandesgericht Koblenz hat dazu privatrechtlich Zeichen gesetzt und in einem Urteil den zunächst aussichtslos scheinenden Kampf eines Gartennutzers gegen Unkraut und Samen aus verwahrlosten bzw. vernachlässigten Nachbargrundstücken unterstützt. Der Unkrautflug wurde als Grundstücksbeeinträchtigung rechtswirksam gewertet, die folglich gegen nachbarrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Eigentümer der verwahrlosten Grundstücke wurde zur Beseitigung von Brennnesseln, Disteln etc. und zu einer jährlich zweimaligen Säuberung des Grundstücks verurteilt. Soweit soll und muss es sicher nicht kommen, oder?

Deshalb bitte ich alle Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke innerhalb des Ortes sowie am Ortsrand liegende Grundstücke rechtzeitig zu mähen oder zu mulchen, damit sich das Unkraut nicht ungebremst weitervermehrt.

Dieser Aufwand trägt sicherlich auch zur Förderung und zum Erhalt von guten nachbarschaftlichen Beziehungen bei…

Gleichzeitig möchte ich nochmals an die Straßenreinigungspflicht gemäß der bestehenden Satzung erinnern.

Manfred Schneider, Ortsbürgermeister