Straßenreinigung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Straßenreinigung

Leider wurde im Bereich von einigen Grundstücken schon seit Wochen keine Reinigung der Straßenrinne mehr vorgenommen.

Daher möchte ich hier nochmals an die örtliche „Satzung zur Straßenreinigungspflicht“ erinnern!

Hiernach sind alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an eine öffentliche Straße grenzen verpflichtet, die Straßenrinnen von Unrat, Unkraut und Bewuchs freizuhalten. Außerdem sind die Regeneinlaufschächte regelmäßig zu kontrollieren und ggf. zu entleeren.

Ich bitte die Satzung zu beachten und dementsprechend zu handeln!

Tristan Geißler, Ortsbürgermeister