Plötzlicher Wintereinbruch | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Plötzlicher Wintereinbruch

Der Wintereinbruch in der vergangenen Woche hat bei einigen Dorfbewohnern leider für Unsicherheit und Unverständnis geführt.

Deshalb sei hier nochmals erwähnt: Ein von der Gemeinde organisierter und finanzierter Winterdienst ist eine freiwillige und keinesfalls übliche Leistung. Die Räum- und Streupflicht ist in §8 und §9 unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt und obliegt den Anliegern bzw. Grundstückseigentümern.

Wird durch Schneefall die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstückgrenze. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässern nicht beeinträchtigt werden.

Das es bei diesen Schneemengen dann doch zu der ein oder anderen Engstelle kommen kann, lässt sich nicht immer vermeiden. Mit ein wenig Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme für die nicht alltägliche Situation ist es sicher möglich die schönen Seiten des Winters zu genießen.

Manfred Schneider, Ortsbürgermeister