werden uns in den nächsten Monaten immer wieder mal begleiten.
Aus diesem Grund sei hier nochmals an die Räum- und Streupflicht eines jeden Grundstückseigentümers innerhalb der Ortslage erinnert.
Gemäß der örtlichen Satzung sind Gehwege, sofern vorhanden, von Schnee und Eis zu befreien. Dort wo kein Gehweg vorhanden ist muss der Fahrbahnbereich in einer Breite von 1,5m geräumt bzw. gestreut werden.
Ich bitte um Beachtung.
Manfred Schneider, Ortsbürgermeister