Straßenreinigung
Leider müssen einige Grundstückseigentümer immer wieder an ihre Pflichten erinnert werden. Deshalb hier nochmals die örtliche „Satzung zur Straßenreinigungspflicht“ Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an eine öffentliche Straße angrenzen sind verpflichtet, die Straßenrinnen von Unrat, Unkraut und Bewuchs freizuhalten.
Ich bitte die Satzung zu beachten und dementsprechend zu handeln!
Den Eigentümern die dieser Pflicht ohne Aufforderung und regelmäßig nachkommen sei an dieser Stelle herzlich gedankt. Sollte jemand aufgrund gesundheitlicher Einschränkung die Straßenreinigung nicht selbst durchführen können, so bitte ich dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen damit eine Lösung gefunden werden kann.
Die Mähsaison hat im privaten Bereich bereits begonnen.
Hier nochmals der Hinweis zu den Betriebszeiten.
Nach dem Landes Immissionsschutz Gesetz von Rheinland-Pfalz gilt für Privatpersonen in Wohngebieten ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher während der Mittagszeit von 13 Uhr bis 15 Uhr. Gleiches gilt für die Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Freischneider, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr nicht betrieben werden. Ich bitte um Beachtung! Danke.
Mit ein bisschen Rücksichtnahme und Beachtung dienen die vorgenannten Maßnahmen einem guten und harmonischen Miteinander.
Manfred Schneider, Ortsbürgermeister